Der vierte Verhandlungstag begann mit einer Überraschung: der Kaffeeautomat war für einen Mitarbeiter der Verteidigung wieder zugänglich.
Die Verhandlung selbst begann mit dem Beschluss des Gerichts, dass auf Antrag der Verteidigung die Bundeszentralregister von Dan B. und Lukas V. verlesen wurden, die in den vorherigen Verhandlungstagen als Zeugen aussagen mussten. Beide werden der rechten Szene zugeordnet.
Die Auskünfte des Bundeszentralregisters waren jedoch nicht besonders aussagekräftig, da hier keine nennenswerten Vorstrafen vorlagen, was von einem Prozessbeobachter damit kommentiert wurde, dass das bei der Arbeit der Bückebeurger Polizei wenig verwunderlich sei.
Dann brachten die beiden Anwälte einen neuen Beweisantrag ein. Sie beantragten, dass beim nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag ein weiterer Zeuge vorgeladen wird, der noch weitere Angaben zum Geschehen machen könne. Diesem Antrag wurde nach einer Sitzungsunterbrechung statt gegeben. Es folgte dann nur noch der Bericht der Jugendgerichtshilfe, die darauf verwies, dass für den Angeklagten das Jugendstrafrecht angwandt werden sollte. Der Vorfall sei zu dem schon relativ lange her, so dass im Falle einer Verurteilung ein bloßes Abstrafen pädagogisch keinen Sinn machen würde, sie schlug im Falle einer Verurteilung eine reflektierende, pädagogische Maßnahme vor.
Weiter geht es am Montag, den 25. Januar um 9:00 Uhr vor dem Landgericht. Wir werden am 8.30 Uhr mit einer Kundgebung vor Ort sein.
Kommt zahlreich und untestützt den betroffenen Antifaschisten!
Hier ein Bericht aus den Schaumburger Nachrichten zum Prozesstag