Der dritte Prozesstag begann nun wirklich um 9.00Uhr, doch vor dem Eintreten wurde man wieder mit den Sicherheitsvorschriften konfrontiert. Zwar blieb es einem dieses Mal erspart die Schuhe auszuziehen, so musste man jedoch Heute seine Tasche, Beutel oder Ähnliches auch abgeben, was sonst nicht so gehandhabt wurde.
Dies bedeutete das man keine Möglichkeit hatte nach dem Eintritt in das Gerichtsgebäude etwas zu trinken, da nicht nur Glas sondern auch Plastikflaschen untersagt worden waren. Sonst glich die Prozedur den vergangen Tagen, der Perso wurde kopiert, das Handy musste abgegeben werden, die Jacke wurde durchleuchtet und schlussendlich wurde man abgetastet.
Im Prozessaal konnte man feststellen, dass die Sitzordnung auf Grund der Anregung einer der Anwält*innen tatsächlich verändert wurde.
Der Prozess hat inhaltlich mit der Verlesung der Entscheidungen zu den gestellten Anträgen begonnen.
Die Rüge vom ersten Prozesstag bezüglich der Entscheidung den Prozess auf einer höheren Instanz zu verhandeln wurde abgewiesen, ebenso wie die den Antrag das Verfahren aufgrund von Verfahrensfehlern einzustellen. Nach dem Verlesen wurde eine Rechtsbesprechung einberufen, die inhaltlich wohl erneut um die Frage, ob es für die Angeklagten nicht besser wäre die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen, ging. Dies wurde jedoch abgelehnt und so wurde der Prozess um 10.30 Uhr fortgesetzt. Der Richter teilte dann mit, dass die geladene Zeugin A. Vaupel jedoch auf Grund einer Magen-Darm-Grippe abgesagt hat und so mit anderen Zeug*innen fortgefahren werden soll. Doch bevor dies geschah gab es seitens der Anwält*innen weitere Anträge. So wurde die Formulierung auf dem Aushang vor dem Gerichtssaal kritisiert, wo die Angeklagten und ihre Anwält*innen gelistet sind. Des weiteren wurde sich darüber beschwert, dass der Staatsanwalt auf Augenhöhe der Verteidigung sitzen soll und nicht am Richtertisch. Außerdem wurde dem Staatsanwalt Befangenheit unterstellt.Schließlich stellte ein weiterer Anwalt den Antrag auf einen Tonmitschnitt der wichtigen Zeugenaussagen, da er ein handschriftliches Protokoll nicht ausreichend findet.
Nach dem Stellen der Anträge wurden die ersten beiden Zeuginnen vernommen die das Geschehen aus einem Fast Food Restaurant heraus teilweise beobachtet haben sollen.
Vor der Mittagspause verlas ein Anwalt noch ein Statement, was sehr ausführlich die Situation für Antifaschist*innen in Bückeburg in den Jahren von 2010, 2011 bis 2012 beschrieb. Dabei wurde sich auf den NDR-Bericht, eine Broschüre die chronologisch die Naziübergriffe und Aktivitäten listet und einen „Zeit Online“-Artikel bezogen.
Es wurde deutlich, wie verharmlosend die Stadt reagiert hatte und das Naziproblem bagatellisiert hat. Auch die Rolle der Polizei, die Beweismittel nur unzureichend sicherte und die teilweise Betroffene in Bedrohungssituationen allein gelassen hat und nicht immer so arbeitete, wie man es erwarten sollte, wurde im Prozess deutlich und war Thema. Der vorsitzende Richter zeigte Interesse und stellte Nachfragen zur heutigen Situation. Jedoch machten nicht alle aus der Kammer einen so interessierten Eindruck, was dazu führte das ein Anwalt einen Befangenheitsantrag an den Schöffen stellte, da dieser während des Statements immer wieder für eine Zeitdauer von ca. 30 Sekunden die Augen schloss. Als Schöffe ist es seine Aufgabe dem Prozessgeschehen aufmerksam zu folgen was augenscheinlich bezweifelt werden konnte. Ob dies an dem am heutigen Tag am gesperrten Kaffeeautomaten im Gerichtsgebäude lag sei an dieser Stelle offen gelassen. Nach einer Beratungspause ließ dann der Schöffe verlauten, dass seine geschlossenen Augen lediglich ein Zeichen seiner Konzentration gewesen wären, weshalb der Befangenheitsantrag von den Richtern abgelehnt wurde. Des weiteren wurden die anderen, anfangs beschriebenen Anträge, wie zum Beispiel der Tonmitschnitt von Zeugenaussagen abgelehnt. Für den letzten Teil des langen Prozesstages wurde abschließend noch ein Zeuge gehört, dann war dieser lange Prozesstag vorbei.
Für kommenden Montag sind die Zeug*innen: Vaupel, Hühn, Teichmann, und zwei Polizeibeamt*innen geladen.