Neues Urteil zu „FCK CPS“

Fast zwei Jahre ist es her, dass das Bückeburger Amtsgericht entschied, das Tragen eines T-Shirts, Button oder einer Tasche mit der Aufschrift „FCK CPS“ würde eine Beleidigung von Polizeibeamten darstellen. So verurteilte es eine junge Frau damals zu 15 Sozialstunden, in aller schaumburger Absurdität hatte die Staatsanwaltschaft vorher auch noch überlegt, der Angeklagten die Aufgabe zu geben einen Aufsatz über „die Rolle der Polizei in der Demokratie“ zu schreiben, wo sich der Richter im Urteil jedoch dagegen entschied.

Auch das Oberlandesgericht entschied in zweiter Instanz nicht anders, also zog die Angeklagte aus Bückeburg mit einer Beschwerde vors Bundesverfassungsgericht, wo in der letzten Woche die Entscheidung gefällt wurde, dass das Tragen des Schriftzugs „FCK CPS“ keine Beleidigung von Polizisten darstellt, da es eine „Kollektivbeleidigung“ nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe geben kann und stellte dabei klar, dass die angegriffenen Entscheidungen des Amtsgerichts und des Oberlandesgerichts stattdessen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf einungsfreiheit verletzen.
Eine Pressemitteilung diesbezüglich vom Bundesverfassungsgericht findet ihr hier

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