Bericht vom ersten Prozesstag

Mit etwas Verspätung wegen der vielen Unterstützer*innen und der Kontrollmaßnahmen am Eingang startete heute der erste Sammelprozess gegen Antifaschist*innen aus Bückeburg vor dem hiesigen Landgericht.
Zunächst gab der Staatsanwalt zu bedenken, dass es sinnvoll sein könnte die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen, was die Anwält*innen der 6 Angeklagten aber einstimmig ablehnten und noch einmal darauf hinwiesen, dass die Thematik für die Öffentlichkeit von Interesse ist und dass sie sich lediglich vorbehalten zu bestimmten Prozessabschnitten beantragen zu wollen, die Öffentlichkeit auszuschließen, besonders in Hinblick auf die Rechte des einen noch unter 18 Jährigen Angeklagten.

Diesen Ausführungen folgter der vorsitzende Richter und so wurde die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen.
Weitere Anträge der Verteidiger*innen vor Verlesen der Anklage wurden von der Kammer jedoch vehement abgelehnt und nicht zugelassen.
Nach dem Verlesen der Anklageschrift gab es von einigen Verteidgern eine Rüge zum Vorgehen der Justiz bden Prozess seit 2013 nicht zeitnah wie im Jugendstrafrecht gefordert zu verhandeln, sondern ihn stattdessen verzögernd vom Amtsgericht an das Landgericht weitergegeben zu haben.
Nach einer längeren Unterbrechung, für einen Antrag einer der Anwälte, wurde durch diesen ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer gestellt über den nun im Laufe der Woche entschieden wird.

Wir bedanken uns bei allen Unterstützer*innen und sehen uns nächste Woche – denn
weiter geht es dann am Montag, den 16. 11. um 9 Uhr am Landgericht in Bückeburg. Achtet auf weitere Ankündigungen zur Anreise auf der Seite.

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